1.) AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Sie mit uns, Hendrik Hartung, Wodanstr. 8, 90461 Nürnberg als Anbieter einer webbasierten Designdienstleistung für kleine und mittelständische Unternehmen (nachstehend als
„Agentur“ bezeichnet) über unsere Internetseite pageplan.io schließen. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(2) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Registrierung einer Domain für den Kunden, die Konzeptionierung und Erstellung der Website in dem von dem Kunden gewählten Leistungsumfang, das Hosting der erstellten Website und die Überlassung der erstellten Website zur Nutzung.
(2) Das Hosting der Website erfolgt über den Anbieter Neue Medien Münnich, Hauptstrasse 68, 02742 Friedersdorf
(3) Vor Registrierung der Domain recherchiert der Anbieter die Verfügbarkeit der von dem Kunden gewünschten Domain. Falls diese Domain nicht anderweitig vergeben ist, wird sie auf den Namen des Kunden registriert. Alternativ kann auf Kundenwunsch eine bereits bestehende Domain des Kunden übernommen werden. Voraussetzung ist jedoch, dass der Kunde der Agentur die erforderlichen Daten, also den Authcode zwecks Domainportierung überlässt. Für den Fall, dass der Kunde keine Angaben zur Domainadresse gemacht hat, unterbreitet die Agentur ihm Domainvorschläge. Will oder kann der Kunde keine Wahl hieraus treffen, kann die Agentur nach freiem
Ermessen eine der vorgeschlagenen Domainadressen, soweit zum Registrierungszeitpunkt nicht anderweitig vergeben, auf den Namen des Kunden registrieren und die Webleistungen im Zweifel unter dieser Domain bereit stellen.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
(1) Der Bestellvorgang zum Vertragsschluss umfasst folgende Schritte: Über die Website wählt der Kunde die Leistung in der gewünschten Spezifikation aus, wählt den Button „Jetzt loslegen“, gibt unter https://my.pageplan.io/order die erforderlichen Vertragsinformationen sowie die gewünschte Art der Bezahlung ein und bestätigt den Antrag über den Button ‚Jetzt bezahlen‘. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Anklicken der Checkbox „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.
(2) Die Agentur übersendet daraufhin dem Kunden eine Auftragsbestätigung per E- Mail. Diese E-Mail enthält die Bestelldaten und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(3) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
§ 4 Anforderungen an die Website/ Mitwirkung des Kunden
(1) Mit dem Vertragsabschluss erhält der Kunde einen Link mittels welchem er sich für das interne Kundenportal anmeldet. Dort angemeldet ist der Kunde verpflichtet ein Formular auszufüllen, in dem alle Angaben zu seinen gestalterischen Vorstellungen und dem Konzept für seine Website abgefragt werden. Das Formular ist unbedingt vollständig auszufüllen.
(2) Bei Bedarf wird die Agentur dem Kunden mitteilen, wenn weitere Informationen erforderlich sind und den Kunden bei deren Beibringung durch gezielte Fragestellungen und/oder durch Anforderung weiterer Muster-Websiten unterstützen.
(3) Der Kunde benennt unmittelbar der Agentur nach Vertragsschluss, sofern es sich bei dem Kunden nicht um ein Einzelunternehmen handelt, einen Ansprechpartner, der zu allen Entscheidungen hinsichtlich des Vertragsgegenstands befugt ist und ausschließlicher Ansprechpartner für Absprachen und Abstimmungen aller Art ist. Über Änderungen im Projektmanagement informiert der Kunde die Agentur rechtzeitig.
§ 5 Leistungsumfang
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem von dem Kunden gewählten Leistungsumfang und der dort enthaltenen Leistungsbeschreibung.
(2) Der Kunde kann zusätzliche Leistungen jederzeit im laufenden Vertragszeitraum buchen. Eine solche zusätzliche Buchung lässt eine neuen Vertragszeitraum beginnen. Eine Reduzierung der vertraglichen Leistungen kann vom Kunden nicht vorgenommen werden.
§ 6 Leistungserbringung durch die Agentur/ Projektphasen
(1) Die Agentur überprüft die in der Anforderungsspezifikation beschriebenen Vorstellungen des Kunden insbesondere auf Vollständigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit und macht gegebenenfalls Verbesserungs- und Änderungsvorschläge (Phase 1).
(2) Auf Grundlage der zwischen der Agentur und dem Kunden abgestimmten Anforderungsspezifikation erstellt die Agentur innerhalb von 15 Werktagen die Website. Der Kunde hat daraufhin einmalig die Möglichkeit binnen zehn Werktagen ein Feedback zu geben und Änderungen zu beantragen. Änderungswünsche bezüglich der Leistung zu einem späteren Zeitpunkt lassen das Recht auf Ausbesserung erlöschen. Mit dem Feedback liefert der Kunde, sofern noch nicht geschehen, sämtliche Inhalte, insbesondere Texte, Slogans, Fotos, Logos etc. die auf der Website eingebunden werden sollen, an den Anbieter (Phase 2).
(3) Die Agentur arbeitet die von den Kunden in Phase 2 gewünschten Änderungen und übermittelten Inhalte binnen zehn Werktagen ein und migriert die Website auf den Server unter der vereinbarten Domain (Phase 3).
(4) Von dem Kunden nach Festlegung der Anforderungsspezifikation gewünschte Änderungen wird die Agentur nur dann berücksichtigen, wenn ein Festhalten an den vereinbarten Pauschalpreis unter Berücksichtigung des Aufwandes noch möglich erscheint. Gegebenenfalls werden die Parteien eine angemessene Anpassung, auch betreffen des Enddatums der getroffenen Vereinbarung in Wege der Textform vornehmen.
(5) Nach der vertragsgemäßen Ausführung der einzelnen Projektphasen erfolgt eine Abnahme durch den Kunden. Die Abnahme erfolgt in Textform.
(6) Es gilt der in dieser Regelung vereinbarte Endtermin für die Übergabe der vollständigen, abnahmefähigen Website. Dieser gilt dann nicht, wenn der Kunde seinen jeweiligen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt oder Änderungen wünscht, die zu einer Anpassung des Zeitplans führen, vgl. § 7 dieser AGB.
§ 7 Pflichten des Kunden
(1) Die Agentur kann ihre Leistungen nicht ohne die aktive Mitwirkung des Kunden erbringen. Die Mitwirkungsleistungen des Kunden sind notwendig, um den Vertragszweck zu erreichen. Sie stellen daher rechtlich Hauptleistungspflichten des Kunden dar.
(2) Erfüllt der Kunde eine ihm obliegende und von der Agentur angemahnte Mitwirkungspflicht nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, wird die Agentur Kunden in Textform unter Beifügung der ursprünglichen Anforderung eine je nach Art und Umfang der Mitwirkungsleistung angemessene Frist zur Nachholung der Mitwirkung setzen. Kommt der Kunde seiner Pflicht dann nicht nach, steht der Agentur ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
(3) Hat der Kunde einen Domainumzug bei der Agentur beauftragt, trägt er selbst Sorge dafür, dass er vor dem Domainumzug seine E-Mails sichert. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Umzug der Domain alle E-Mails, die mit der Domain im Zusammenhang stehen, automatisch von dem bisherigen Anbieter gelöscht werden.
(4) Nach Wirksamwerden einer Kündigung wird die Webseite des Kunden offline genommen und gelöscht. Der Kunde ist daher gehalten, rechtzeitig vor Wirksamwerden der Kündigung die dort befindlichen Daten zu sichern.
§ 8 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde ist während der Laufzeit des Vertrages berechtigt, die zur Verfügung gestellte Website für eigene Zwecke zu nutzen. Er ist nicht berechtigt, die Leistungen für Dritte zu nutzen oder durch diese nutzen zu lassen. Insoweit erhält er ein nicht ausschließliches, einfaches, nicht übertragbares und zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages begrenztes Recht zur Nutzung der Website.
(2) Der Kunde erhält keinen Zugang zum Back-End der Webseite und kann selbst keine Änderungen an seiner Website vornehmen.
§ 9 Preise/ Laufzeit/ Kündigung
(1) Es gelten die auf der Website der Agentur für den von dem Kunden gebuchten Leistungsumfang angegebenen Preise. Die Preise sind monatliche Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Das vereinbarte Entgelt ist monatlich im Voraus fällig. Der Berechnungszeitraum beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Das nach dieser Vereinbarung geschuldete Entgelt ist ab Datum der Auftragsbestätigung und jeweils am selben Tag der folgenden Monate monatlich im Voraus fällig.
(3) Der Kunde kann zwischen einer monatlichen und einer jährlichen Vertragslaufzeit wählen.
(4) Im Falle von Verträgen mit monatlicher Vertragslaufzeit gilt eine Mindestlaufzeit von einem Monat. Die Laufzeit der Vereinbarung beginnt mit dem Datum der
Auftragsbestätigung. Während dieser Laufzeit ist die Vereinbarung aus wichtigem Grund bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kündbar. Die Vereinbarung verlängert sich über die vereinbarte Laufzeit hinaus jeweils um einen Monat, wenn sie nicht sieben Tage vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
(5) Bei Verträgen mit einer jährlichen Vertragslaufzeit gilt eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt zwölf Monate ab dem Datum der Auftragsbestätigung. Während dieser Laufzeit ist die Vereinbarung aus wichtigem Grund bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kündbar. Die Vereinbarung verlängert sich über die vereinbarte Laufzeit hinaus jeweils um ein Jahr, wenn sie nicht einen Monat vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
(6) Die Kündigung bedarf der Textform oder der Kündigung im Kundenportal.
(7) Mit Wirksamwerden der Kündigung wird die Website offline genommen und gelöscht.
§ 10 Zahlungsbedingungen
(1) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Gebühren für die Dienstleistung gemäß dem gebuchten Leistungsumfang zu zahlen und ermächtigt die Agentur Lastschriften von dem vom Kunden angegebenen Bankkonto oder der Kreditkarte für diese Gebühren durchzuführen, wenn sie fällig werden, vgl. § 9 Abs. 2 dieser AGB. Dem Kunden werden elektronische Rechnungen zugesandt und in dem internen Kundenportal zur Verfügung gestellt.
(2) Der Kunde ist verpflichtet Änderungen zu seinen Zahlungsinformationen unverzüglich im Kundenportal einzupflegen.
§ 11 Verfügbarkeit
(1) Die Agentur stellt stellt die Website mit einer Verfügbarkeit von 98% im Jahresdurchschnitt nach der Erstellung zur Verfügung. Ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund sonstiger technischer Probleme, die nicht im Einflussbereich von der Agentur liegen (z.B. höhere Gewalt), nicht erreichbar ist. Ebenfalls ausgeschlossen sind geplante Wartungsarbeiten (z.B. Updates der Software), die außerhalb der Geschäftszeiten von Montag bis Freitag zwischen 9:00 Uhr und 18:00 Uhr stattfinden.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, ihm bekanntwerdende Störungen der Serververfügbarkeit unverzüglich an die Agentur per Textform zu melden. In diesem Fall wird die Agentur innerhalb ihrer üblichen Geschäftszeiten, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz der Agentur sowie am 24.12. und 31.12. eines Jahres, mit einer Reaktionszeit von 24 Stunden das Problem bearbeiten. Reaktionszeit ist der Zeitraum, bis zu dessen Ende die Agentur mit der Bearbeitung des Problems begonnen haben muss.
§ 12 Rechte Dritter
(1) Die Agentur bestätigt, dass sie, sofern erforderlich, Lizenzen für von ihr genutzte Basissoftware und Lichtbilder ordnungsgemäß erworben hat. Sie stellt den Kunden solche Inhalte betreffend von einer Haftung frei und wird ihn bei der Abwehr solcher Ansprüche unterstützen, ihn auf erste Anforderung von allen damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen des Dritten freistellen und dem Kunden jeglichen Schaden, der diesem wegen des Rechts des Dritten entsteht, einschließlich etwaiger für die Rechtsverteidigung anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten ersetzen.
(2) Der Kunde bestätigt, dass von ihm eingebrachte Inhalte frei von Rechten Dritter sind und er, sofern erforderlich, Lizenzen ordnungsgemäß erworben hat. Er stellt die Agentur solche Inhalte betreffend von einer Haftung frei und wird sie bei der Abwehr solcher Ansprüche unterstützen, sie auf erste Anforderung von allen damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen des Dritten freistellen und der Agentur jeglichen Schaden, der dieser wegen des Rechts des Dritten entsteht, einschließlich etwaiger für die Rechtsverteidigung anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten ersetzen.
§ 13 Haftung
(1) Die Agentur haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Agentur den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit die Agentur und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
(5) Die Agentur haftet nicht für den Verlust von im Falle des bei der Agentur beauftragten Domainumzuges durch den Kunden nicht rechtzeitig vor Umzug der Domain gesicherter E-Mails oder Daten, vgl. § 7 Abs. 4 dieser AGB.
(6) Die Agentur übernimmt keine Haftung für im Falle der Kündigung des Vertragsverhältnisses nicht rechtzeitig vor Wirksamwerden der Kündigung gesicherte Daten, vgl. § 7 Abs. 5 dieser AGB.
§ 14 Gewährleistung
(1) Die Agentur haftet für Mängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 634ff. BGB.
(2) Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate. Die vorstehende Einschränkung gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden, die Agentur den Mangel arglistig verschwiegen und/oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit die Agentur und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit getroffen haben.
§ 15 Datenschutz
(1) Die von dem Kunden selbst über die öffentlich einsehbaren Informationen über sein Unternehmen hinaus eingegebenen und übermittelten personenbezogenen Daten werden von der Agentur ausschließlich zu den sich aus diesem Vertrag ergebenden Zwecken zur Durchführung dieses Vertrages unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung erhoben, verarbeitet und genutzt.
(2) Die Agentur und der Kunde werden einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 der Datenschutzgrundverordnung abschließen, welchen die Agentur dem Kunden bei Vertragsabschluss zur Verfügung stellt.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz der Agentur vereinbart.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen tritt das Gesetzesrecht. Sofern solches Gesetzesrecht im jeweiligen Fall nicht zur Verfügung steht (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Parteien in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommt.